Allgemeine Geschäftsbedingungen der Powderchase UG (haftungsbeschränkt)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die von der Powderchase UG (haftungsbeschränkt), Bierhäuslweg 12, 83623 Dietramszell (nachfolgend “Powderchase” genannt) veranstalteten Reisen. Wir schließen Reiseverträge ausschließlich unter Geltung dieser Geschäftsbedingungen ab. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

1.             Anmeldung / Buchungsabwicklung

Die Anmeldung (“Buchung”) kann schriftlich oder über das von Powderchase angebotene Online-Buchungssystem erfolgen. Mit der Buchung bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage unserer Reisebeschreibung an. Reisebeschreibungen, Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für den Umfang unserer Leistungspflichten nicht verbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich anders zwischen Ihnen und uns vereinbart wird. Mit der Buchung erkennen Sie unsere Geschäftsbedingungen an.

Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung zustande. Wenn deren Inhalt vom Inhalt der Buchung abweicht, kommt der Vertrag mit dem abweichenden Inhalt zustande, wenn Sie die Annahme dieses neuen Angebots ausdrücklich oder durch Zahlung des Reisepreises erklären.

2.             Bezahlung / Leistungen /Preise

Mit Vertragsabschluss ist die vollständige Zahlung des Reisepreises zu leisten. Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich pro Person und umfassen die jeweils im Programm ausgeschriebenen Leistungen.

3.             Teilnahmevoraussetzungen

An unseren Powderchase Wochenenden kann jeder teilnehmen, der den in unseren Reisebeschreibungen genannten Anforderungen an körperliche Leistungsfähigkeit und fahrerisches Können gewachsen und entsprechend ausgerüstet ist. Für die Einschätzung des eigenen Könnens und der eigenen Leistungsfähigkeit sowie für Umfang und Funktionsfähigkeit der Ausrüstung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die von uns beauftragten Bergführer sind aus Gründen der Sicherheit aller Teilnehmer berechtigt, zu Beginn oder während der Reise Teilnehmer, die erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise vom Veranstaltungs- oder Tourenprogramm auszuschließen; eine Minderung des Reisepreises oder ein Anspruch auf Schadensersatz aus diesem Grunde ist ausgeschlossen. Soweit wir dadurch Aufwendungen ersparen, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert.

4.             Reiserücktritt des Kunden /Teilnehmers

Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich gegenüber Powderchaseerklärt werden. Im Falle des Rücktritts hat Powderchase Anspruch auf eine Entschädigung, die sich wie folgt berechnet:

Bei Rücktrittserklärung bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises, mindestens EUR 70,00

Bei Rücktrittserklärung ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

Bei Rücktrittserklärung ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

Bei Rücktrittserklärung ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises

Bei Rücktrittserklärung nach dem 13. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises.

Maßgebend für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Powderchase. Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die festgelegte Pauschale entstanden ist.

Bei einer vorzeitigen Abreise aus einer angetretenen Veranstaltung aus in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, oder aus Gründen, welche sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können Rückerstattungen nicht erfolgen.

5.             Umbuchungen/Ersatzteilnehmer

Nach Vertragsabschluss sind Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderung (Umbuchungen) nur mit Zustimmung von Powderchase möglich. Bei bestätigter Umbuchung berechnen wir die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch Euro 50,-.

Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter an Ihrer Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Kurserfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6.             Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der jeweils in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir dies innerhalb des in der Reisebeschreibung angegebenen Zeitraums Ihnen gegenüber erklären und in der Buchungsbestätigung darauf verwiesen haben.

Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.             Rücktritt wegen Wetter- und Schneebedingungen

Da wir unseren Kunden stets nur einwandfreie Leistungen bieten wollen, behalten wir uns vor, bei Wetter- und Schneebedingungen, welche die Umsetzung der Reise nicht ermöglichen, auch kurzfristig eine Reise abzusagen. Wir sind in diesem Falle bemüht, Ihnen einen Ersatztermin anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein oder sollten Sie an keinem angebotenen Ersatztermin Zeit haben, erstatten wir Ihnen auch in diesem Falle auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

8.             Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Nach Reisebeginn kann Powderchase den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung durch Powderchase oder deren Erfüllungsgehilfen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält Powderchase den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich evtl. durch anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ersparter Aufwendungen und erzielter Erlöse.

9.             Haftungsbeschränkungen

An den Kursen beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die von Powderchase durchgeführten Reisen finden aus der Natur der Sache heraus vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen, Schnee, Nebel oder Staub können die Verhältnisse zusätzlich erschweren. Die durchgeführten Wochenenden stellen auf jeder Könnensstufe hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblichen Sicherheitsausrüstung an den Kursen teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen. Auf die mit den Sportarten Skifahren, Snowboarden, Telemarken verbundenen besonderen Risiken (Verletzungsrisiko; Risiko der Beschädigung des Sportgeräts oder sonstiger Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers) wird ausdrücklich hingewiesen.

Aus diesen Gründen übernimmt Powderchase auch keinerlei Haftung für Schäden, die der Teilnehmer während eines Kurses sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Dies gilt auch für Geräte, die im direkten Zusammenhang mit dem Kurs stehen.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für sämtliche Schäden, die ein Teilnehmer deshalb erleidet, weil er den Anweisungen eines Berg- oder Gruppenführers nicht folgt, sich von der Gruppe entfernt oder – soweit die Gruppe auf gesicherten und markierten Pisten unterwegs ist – diese auf eigene Faust verlässt.

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind.

Die Haftungsbeschränkungen gelten ausdrücklich auch im Rahmen des möglicherweise vorgesehenen Vorbereitungstages (“Einfahren”).

10.          Leihausrüstung

Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnutzung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen. Für Testski bei Veranstaltungen gilt: Für Unfälle mit unserem für den Teilnehmer zur freien Verfügung gestellten Leihmaterial (Ski, Bindungen, etc.) kann Powderchase nicht haftbar gemacht werden.

11.          Gewährleistung

Ansprüche der Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12.          Gefahrenhinweise

Alle Reisen werden von uns gewissenhaft und präzise vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellten Reiseerfolg geben. Trotz sorgfältigster Planung und Vorbereitung ist ein gewisses Restrisiko bei allen Unternehmungen nicht auszuschließen. Der leitende Bergführer oder Bergführer-Anwärter vor Ort trifft neben der optimalen Vorplanung die Entscheidung über die Route und deren Verhältnisse, sowie Konstitution und Leistungsstand der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Jede Tour wird mit objektiven Gefahren des Bergsteigens wie beispielsweise Lawinengefahr, Stein- und Eisschlag, schwer vorherzusehenden Wetterumstürzen und daraus resultierende Gefahren, aber auch subjektiven Einflüssen, wie mentale Überlastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer behaftet bleiben und kann trotz bestem Ausbildungs- und Wissensstand unserer Bergführer nie ganz ausgeschlossen werden.

Wir empfehlen allen Teilnehmern, sich vor Antritt der gebuchten Reise zu vergewissern, ob ausreichender Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung) besteht und diesen ggf. zu aktualisieren.

13.          Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf den Reisevertrag und die daraus entstehenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseteilnehmer kann Powderchase nur an dessen Sitz verklagen.

14.          Unwirksamkeit

Für den Fall, dass eine der oben aufgeführten Klauseln unwirksam ist, treten an dies Stelle der unwirksamen Klausel die gesetzlichen Regelungen. Die Geltung der übrigen Klauseln bleibt davon unberührt.

15.          Aktuelle Ergänzung wegen Covid-19

Die Gesundheit unserer Reiseteilnehmer und Bergführer liegt uns am Herzen. Daher halten wir uns bei der Auswahl unserer Zielgebiete an die jeweils aktuellen Vorgaben und Empfehlungen der deutschen Behörden, insbesondere an die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Minderungen des Reisepreises wegen Änderungen oder Einschränkungen unserer Reiseleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Einhaltung der behördlich geforderten Schutzmaßnahmen stehen, sind ausgeschlossen. Sofern deswegen eine geplante Reise nicht durchgeführt werden kann, gilt Ziff. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

Sollte einer unserer ausländischen Teilnehmer aufgrund der Vorgaben der Behörden seines Heimatlandes eine gebuchte Reise nicht antreten können, obwohl sie nach den Vorgaben der deutschen Behörden durchgeführt werden kann, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift über den gezahlten Reisepreis, die für zwölf Monate ab dem geplanten Antrittstermin gültig ist. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für vergeblich aufgewendete Kosten der Anreise, sind ausgeschlossen.

Um die Gesundheit der anderen Teilnehmer und der Bergführer zu schützen, bitten wir die Reiseteilnehmer, sich verantwortungsvoll zu verhalten und bei Auftreten von für Covid-19 typischen Symptomen (insbesondere Fieber, trockener Husten und außergewöhnliche Müdigkeit) von der Teilnahme abzusehen. Auch in diesem Fall schreiben wir den gezahlten Reisepreis unter Ausschluss weitergehender Schadenersatzansprüche gut. Gleiches gilt für Teilnehmer, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Gebiet aufgehalten haben, das nach den Vorgaben der deutschen Behörden als Risikogebiet gilt und keinen negativen Corona-Test vorweisen können, der weniger als 48 Stunden alt ist.

Zudem behalten wir uns vor, Teilnehmer, die erkennbar solche Symptome aufweisen oder die sich nicht an die vorgegebenen Sicherheitskonzepte (insbesondere Tragen von Mund-Nasenschutz, Abstands- und Hygieneregeln) halten, von der Teilnahme auszuschließen. Ziff. 5 Satz 3 und 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesen Fällen entsprechend.

1.Anmeldung / Buchungsabwicklung

Die Anmeldung (“Buchung”) kann schriftlich oder über das von Powderchase.com Angebote Online Buchungssystem erfolgen.Mit der Buchung bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage unserer Reisebeschreibung an. Reisebeschreibungen, Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für den Umfang unserer Leistungspflichten nicht verbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich anders zwischen Ihnen und uns vereinbart wird. Mit der Buchung erkennen Sie unsere Geschäftsbedingungen an.

Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung zustande. Wenn deren Inhalt vom Inhalt der Buchung abweicht, kommt der Vertrag mit dem abweichenden Inhalt zustande, wenn Sie die Annahme dieses neuen Angebots ausdrücklich oder durch Zahlung des Reisepreises erklären.

2.Bezahlung / Leistungen /Preise

Mit Vertragsabschluss ist die vollständige Zahlung des Reisepreises zu leisten. Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich pro Person und umfassen die jeweils im Programm ausgeschriebenen Leistungen.

3.Teilnahmevoraussetzungen

An unseren PowderchaseWochenenden kann jeder teilnehmen, der den in unseren Reisebeschreibungen genannten Anforderungen an körperliche Leistungsfähigkeit und fahrerisches Können gewachsen und entsprechend ausgerüstet ist. Für die Einschätzung des eigenen Könnens und der eigenen Leistungsfähigkeit sowie für Umfang und Funktionsfähigkeit der Ausrüstung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die von uns beauftragten Bergführer sind aus Gründen der Sicherheit aller Teilnehmer berechtigt, zu Beginn oder während der Reise Teilnehmer, die erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise vom Veranstaltungs- oder Tourenprogramm auszuschließen; eine Minderung des Reisepreises oder ein Anspruch auf Schadensersatz aus diesem Grunde ist ausgeschlossen. Soweit wir dadurch Aufwendungen ersparen, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert.

4.Reiserücktritt des Kunden /Teilnehmers

Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich gegenüber Powderchaseerklärt werden. Im Falle des Rücktritts hat PowderchaseAnspruch auf eine Entschädigung, die sich wie folgt berechnet:

Bei Rücktrittserklärung bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises

Bei Rücktrittserklärung ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

Bei Rücktrittserklärung ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

Bei Rücktrittserklärung ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises

Bei Rücktrittserklärung nach nach dem 13. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises.

Maßgebend für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Powderchase. Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die festgelegte Pauschale entstanden ist.

Auf Grund einer vorzeitigen Abreise aus einer angetretenen Veranstaltung, die in der Person des Teilnehmers gegeben ist, oder aus Gründen, welche sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können Rückerstattungen nicht erfolgen.

5.Umbuchungen/Ersatzteilnehmer

Nach Vertragsabschluss sind Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderung (Umbuchungen) nur mit Zustimmung von Powderchasemöglich. Bei bestätigter Umbuchung berechnen wir die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch Euro 25,-.

Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter an Ihrer Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Kurserfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6.Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der jeweils in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir dies innerhalb des in der Reisebeschreibung angegebenen Zeitraums Ihnen gegenüber erklären und in der Buchungsbestätigung darauf verwiesen haben.

Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.Rücktritt wegen Wetter- und Schneebedingungen

Da wir unseren Kunden stets nur einwandfreie Leistungen bieten wollen, behalten wir uns vor, bei Wetter- und Schneebedingungen, welche die Umsetzung der Reise nicht ermöglichen, auch kurzfristig eine Reise abzusagen. Wir sind in diesem Falle bemüht, Ihnen einen Ersatztermin anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein oder sollten Sie an keinem angebotenen Ersatztermin Zeit haben, erstatten wir Ihnen auch in diesem Falle auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

8.Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Nach Reisebeginn kann Powderchaseden Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung durch Powderchaseoder deren Erfüllungsgehilfen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält Powderchaseden Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich evtl. durch anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ersparter Aufwendungen und erzielter Erlöse.

9.Haftungsbeschränkungen

An den Kursen beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die von Powderchasedurchgeführten Reisen finden aus der Natur der Sache heraus vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen, Schnee, Nebel oder Staub können die Verhältnisse zusätzlich erschweren. Die durchgeführten Wochenenden stellen auf jeder Könnensstufe hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblichen Sicherheitsausrüstung an den Kursen teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen. Auf die mit den Sportarten Skifahren, Snowboarden, Telemarken verbundenen besonderen Risiken (Verletzungsrisiko; Risiko der Beschädigung des Sportgeräts oder sonstiger Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers) wird ausdrücklich hingewiesen.

Aus diesen Gründen übernimmt Powderchaseauch keinerlei Haftung für Schäden, die der Teilnehmer während eines Kurses sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Dies gilt auch für Geräte, die im direkten Zusammenhang mit dem Kurs stehe

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für sämtliche Schäden, die ein Teilnehmer deshalb erleidet, weil er den Anweisungen eines Berg- oder Gruppenführers nicht folgt, sich von der Gruppe entfernt oder – soweit die Gruppe auf gesicherten und markierten Pisten unterwegs ist – diese auf eigene Faust verlässt.

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind.

Die deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten ausdrücklich auch im Rahmen des möglicherweise vorgesehenen Vorbereitungstages (“Einfahren”).

10.Leihausrüstung

Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnutzung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen. Für Testski bei Veranstaltungen gilt: Für Unfälle mit unserem für den Teilnehmer zur freien Verfügung gestellten Leihmaterial (Ski, Bindungen, etc.) kann Powderchasenicht haftbar gemacht werden.

11.Gewährleistung

Ansprüche der Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12.Gefahrenhinweise

Alle Reisen werden von uns gewissenhaft und präzise vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellten Reiseerfolg geben. Trotz sorgfältigster Planung und Vorbereitung ist ein gewisses Restrisiko bei allen Unternehmungen nicht auszuschließen. Der leitende Bergführer oder Bergführer-Anwärter vor Ort trifft neben der optimalen Vorplanung die Entscheidung über die Route und deren Verhältnisse, sowie Konstitution und Leistungsstand der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Jede Tour wird mit objektiven Gefahren des Bergsteigens wie beispielsweise Lawinengefahr, Stein- und Eisschlag, schwer vorherzusehenden Wetterumstürzen und daraus resultierende Gefahren, aber auch subjektiven Einflüssen, wie mentale Überlastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer behaftet bleiben und kann trotz bestem Ausbildungs- und Wissensstand unserer Bergführer nie ganz ausgeschlossen werden.

Wir empfehlen allen Teilnehmern, sich vor Antritt der gebuchten Reise zu vergewissern, ob ausreichender Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung) besteht und diesen ggf. zu aktualisieren.

13.Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf den Reisevertrag und die daraus entstehenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseteilnehmer kann Powderchasenur an dessen Sitz verklagen.

14.Unwirksamkeit

Fürden Fall, dass eine der oben aufgeführten Klauseln unwirksam ist, treten an dies Stelle der unwirksamen Klausel die gesetzlichen Regelungen. Die Geltung der übrigen Klauseln bleibt davon unberührt.